Was Sie hier finden
Strukturierte Informationen zu den wichtigsten Familienförderungen in Österreich. Aus amtlichen Quellen zusammengestellt, verständlich aufbereitet.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine monatliche Geldleistung des Bundes, die vom Finanzamt ausgezahlt wird. Sie steht Personen zu, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und für ein Kind sorgen.
Der monatliche Betrag ist gestaffelt: Er steigt mit dem Alter des Kindes und erhöht sich, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben. Für Kinder mit erheblicher Behinderung wird ein zusätzlicher Erhöhungsbetrag gewährt.
Zusammen mit der Familienbeihilfe wird automatisch der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt, ohne dass dafür ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Die Familienbeihilfe ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) unterstützt Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es gibt zwei grundlegende Varianten:
KBG-Konto (Pauschalvariante)
Eltern können zwischen vier Bezugsdauern wählen: kürzere Bezugsdauer mit höherem monatlichen Betrag oder längere Bezugsdauer mit niedrigerem Betrag. Die Gesamtsumme bleibt dabei gleich. Beide Elternteile können sich den Bezug aufteilen.
Einkommensabhängiges KBG
Richtet sich nach dem Vorjahreseinkommen. Es kann für eine kürzere Bezugsdauer in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass im Vorjahr ein entsprechendes Einkommen erzielt wurde.
Beide Elternteile können beim Bezug abwechseln. Wenn sich beide Elternteile den Bezug annähernd gleich aufteilen, gibt es einen Partnerschaftsbonus.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist kein Zuschuss, sondern ein Steuerabsetzbetrag. Das bedeutet: Er wird direkt von der berechneten Einkommensteuer abgezogen. Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, profitiert vom Kindermehrbetrag.
Der Familienbonus Plus gilt für Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, und zwar bis zum Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Nach dem 18. Geburtstag gilt ein reduzierter Betrag, sofern weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.
Er kann entweder von einem Elternteil vollständig oder von beiden Elternteilen je zur Hälfte beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über die Lohnverrechnung oder die Einkommensteuererklärung.
Landesförderungen der neun Bundesländer
Zusätzlich zu den Bundesleistungen bieten alle neun österreichischen Bundesländer eigene Familienförderungen an. Diese unterscheiden sich erheblich und ändern sich regelmäßig.
Wien
Wien bietet unter anderem den Wiener Kindergartengutschein, Förderungen für Kinderbetreuungseinrichtungen und verschiedene Leistungen über den Wiener Familienpass.
Niederösterreich
Niederösterreich hat eigene Familienförderprogramme, darunter Zuschüsse für Kinderbetreuung und spezielle Wohnbauförderungen für Familien.
Oberösterreich
In Oberösterreich gibt es Förderungen für Kinderbetreuung, einen Familienpass und spezielle Programme für einkommensschwache Familien.
Steiermark
Die Steiermark bietet Kinderbetreuungsförderungen, einen Familienpass und verschiedene Zuschüsse, die über die Landesregierung abgewickelt werden.
Tirol
Tirol hat eigene Kinderbetreuungsförderungen und Familienleistungen, die über die Tiroler Landesregierung beantragt werden können.
Salzburg
Salzburg bietet Familienförderungen über die Landesregierung, darunter Kinderbetreuungszuschüsse und den Salzburger Familienpass.
Vorarlberg
Vorarlberg hat spezifische Familienleistungen, die über die Landesregierung koordiniert werden, darunter Kinderbetreuungsförderungen.
Kärnten
Kärnten bietet eigene Familienförderprogramme und Kinderbetreuungszuschüsse, die über die Kärntner Landesregierung abgewickelt werden.
Burgenland
Das Burgenland hat eigene Familienförderungen und Kinderbetreuungsleistungen, die über die Landesregierung beantragt werden können.
Die Landesförderungen ändern sich regelmäßig. Bitte informieren Sie sich direkt bei den zuständigen Landesstellen über aktuelle Leistungen und Antragsvoraussetzungen.
Nichts vergessen: So kombinieren Sie die Leistungen
Familienbeihilfe beantragen
Direkt nach der Geburt beim Finanzamt beantragen. Der Kinderabsetzbetrag wird automatisch mitausbezahlt. Kein gesonderter Antrag nötig.
KBG-Modell wählen und beantragen
Beim Krankenversicherungsträger das passende Modell wählen. Einkommensabhängig oder Pauschalvariante, je nach Lebenssituation. Beide Elternteile abstimmen.
Familienbonus Plus geltend machen
Über die Lohnverrechnung oder die Einkommensteuererklärung. Aufteilung zwischen den Elternteilen klären. Kindermehrbetrag prüfen, wenn wenig Steuer anfällt.
Landesförderungen recherchieren
Je nach Bundesland gibt es zusätzliche Leistungen. Direkt bei der Landesregierung oder den verlinkten amtlichen Stellen informieren.
Diese Übersicht ist informativ und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.