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Förderungen für
junge Familien
verstehen

Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienbonus Plus und Landesförderungen: Hier finden Sie übersichtlich zusammengestellte Informationen aus amtlichen Quellen des Familienministeriums. Keine Rechtsberatung, keine Antragsstellung.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Österreich bietet jungen Familien eine Reihe staatlicher Unterstützungsleistungen. Diese Seite bündelt öffentlich zugängliche Informationen, damit Sie wissen, worauf Sie achten sollten.

Familienbeihilfe

Eine monatliche Geldleistung für Kinder bis zum vollendeten 24. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen. Der Betrag variiert je nach Alter des Kindes und Anzahl der Kinder im Haushalt.

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Kinderbetreuungsgeld

Eine Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt zu Hause bleiben. Es gibt verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Laufzeiten und Beträgen, die Familien flexibel wählen können.

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Familienbonus Plus

Ein Steuerabsetzbetrag, der die jährliche Einkommensteuer direkt reduziert. Er kann von einem oder beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden und gilt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

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Landesförderungen

Jedes Bundesland bietet ergänzende Zuschüsse und Beihilfen an. Von Wohnkostenzuschüssen bis zu Kinderbetreuungsförderungen: Die Leistungen unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich.

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Eltern sichten Dokumente zu Familienförderungen am Tisch

Förderungen kombinieren ohne etwas zu übersehen

Viele Familien wissen nicht, dass Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienbonus Plus gleichzeitig beantragt werden können. Dazu kommen Landesleistungen, die oft weniger bekannt sind.

Diese Informationsseite stellt zusammen, was öffentlich zugänglich ist. So können Sie selbst prüfen, welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen könnten.

Informationen aus amtlichen Quellen
Übersichtlich und verständlich aufbereitet
Alle neun Bundesländer berücksichtigt
Keine Rechtsberatung, keine Antragsstellung
Für wen ist das gedacht?

Was die einzelnen Förderungen umfassen

Familienbeihilfe: Grundlagen

Die Familienbeihilfe wird vom Finanzamt ausbezahlt und steht grundsätzlich allen Personen zu, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und für ein Kind sorgen. Sie wird monatlich ausgezahlt und automatisch um den Kinderabsetzbetrag ergänzt.

Der Betrag erhöht sich mit dem Alter des Kindes und mit der Anzahl der Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Für Kinder mit erheblicher Behinderung gibt es einen zusätzlichen Erhöhungsbetrag.

Die Beihilfe kann bis zum 24. Lebensjahr des Kindes bezogen werden, wenn das Kind in Berufsausbildung ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Kinderbetreuungsgeld: Die Modelle

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gibt es in zwei Varianten: als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und als Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalvariante). Beide Varianten können nicht gleichzeitig bezogen werden.

Das einkommensabhängige KBG richtet sich nach dem Vorjahreseinkommen und kann für einen kürzeren Zeitraum bezogen werden. Das KBG-Konto bietet vier verschiedene Bezugsdauern, aus denen Eltern wählen können.

Beide Elternteile können sich beim Bezug abwechseln. Ein Partnerschaftsbonus wird gewährt, wenn sich beide Elternteile den Bezug annähernd gleich aufteilen.

Familienbonus Plus: Steuerentlastung

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der direkt von der berechneten Einkommensteuer abgezogen wird. Er gilt für Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, und zwar bis zum Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.

Nach dem 18. Geburtstag des Kindes gilt ein reduzierter Betrag, sofern weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird. Der Familienbonus Plus kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.

Wer keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlt, kann den Kindermehrbetrag beantragen, der als Negativsteuer ausbezahlt wird.

Landesförderungen: Neun Bundesländer

Jedes der neun österreichischen Bundesländer hat eigene Förderprogramme für Familien. Diese reichen von Geburtenzuschüssen über Wohnkostenbeihilfen bis zu speziellen Kinderbetreuungsförderungen.

Wien beispielsweise bietet den Wiener Kindergartengutschein und verschiedene Familienpass-Leistungen. Niederösterreich hat eigene Familienförderungsprogramme, die über die Landesregierung abgewickelt werden.

Da sich die Landesleistungen regelmäßig ändern, empfiehlt es sich, direkt bei der zuständigen Landesstelle die aktuellen Informationen einzuholen. Auf unserer Quellenseite finden Sie die Links zu den offiziellen Stellen.

Was Familien wissen möchten

Diese Informationsseite beantwortet keine rechtlichen Fragen, fasst aber zusammen, was aus amtlichen Quellen bekannt ist.

Wann beginnt der Anspruch?

Die Familienbeihilfe kann ab dem Monat der Geburt beantragt werden. Das Kinderbetreuungsgeld beginnt mit dem Ende des Wochengeldes oder dem Tag der Geburt, wenn kein Wochengeld bezogen wird.

Können beide Elternteile profitieren?

Beim Familienbonus Plus und beim Kinderbetreuungsgeld gibt es Möglichkeiten zur Aufteilung zwischen den Elternteilen. Die genauen Regelungen sind im Einkommensteuergesetz und im KBGG festgelegt.

Können Leistungen kombiniert werden?

Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienbonus Plus können grundsätzlich gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Hinzu kommen Landesleistungen, die separat zu beantragen sind.

Wo werden die Anträge gestellt?

Die Familienbeihilfe wird beim Finanzamt beantragt. Das Kinderbetreuungsgeld wird beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt. Landesleistungen werden direkt bei den Landesbehörden beantragt.

Wie lange läuft der Anspruch?

Die Familienbeihilfe kann bis zum 24. Lebensjahr bezogen werden. Das Kinderbetreuungsgeld ist zeitlich begrenzt und hängt vom gewählten Modell ab. Der Familienbonus Plus gilt bis zum 18. Lebensjahr.

Amtliche Dokumente des österreichischen Familienministeriums

Aus amtlichen Quellen

Alle Informationen auf dieser Website stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen: dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, der Finanzverwaltung und den offiziellen Portalen der Bundesländer.

Diese Seite stellt Informationen zusammen und übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.

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