Familienbeihilfe: Grundlagen
Die Familienbeihilfe wird vom Finanzamt ausbezahlt und steht grundsätzlich allen Personen zu, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und für ein Kind sorgen. Sie wird monatlich ausgezahlt und automatisch um den Kinderabsetzbetrag ergänzt.
Der Betrag erhöht sich mit dem Alter des Kindes und mit der Anzahl der Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Für Kinder mit erheblicher Behinderung gibt es einen zusätzlichen Erhöhungsbetrag.
Die Beihilfe kann bis zum 24. Lebensjahr des Kindes bezogen werden, wenn das Kind in Berufsausbildung ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.